ver. di-Mitglieder in tarifgebundenen Unternehmen genießen den Schutz von Tarifverträgen. Sie erhalten Unterstützung, wo Rechte eingeklagt werden müssen. Nichtmitglieder können nur darauf hoffen, dass der Arbeitgeber tarifliche Leistungen freiwillig zahlt – einen Rechtsanspruch haben sie nicht.