Verfassungsbeschwerde gegen neue Anreizregulierung*

Wir gehen nach Karlsruhe!

Zukunft sichern statt Sparwettbewerb

Ausbildung, Mitbestimmung, Zusatzleistungen: Die Bundesnetzagentur macht sie zum Sparposten. Wir halten dagegen, vor dem Bundesverfassungsgericht. Mach mit!

Kostenlos · Auch ohne Mitgliedschaft · Abgabe bis spätestens 4. Dezember 2026

*Anreizregulierung RAMEN – was ist das?

So heißen zwei Festlegungen der Bundesnetzagentur vom 8. Dezember 2025, RAMEN Strom und RAMEN Gas. Sie legen den neuen Regulierungsrahmen für die Strom- und Gasnetze fest und ersetzen die bisherige Anreizregulierungsverordnung (ARegV) des Gesetzgebers. Die Anreizregulierung bestimmt, wie viel Netzbetreiber über die Netzentgelte höchstens einnehmen dürfen (Erlösobergrenze). Diese Obergrenze sinkt jedes Jahr, damit die Betreiber effizienter wirtschaften. Kosten, die sie nicht beeinflussen können, waren bisher davon ausgenommen. Gelten sollen die neuen Regeln ab 2028 (Gas) und 2029 (Strom).

Unsere Zukunft steht auf dem Spiel:

Dein Geld

Sonderzahlungen, Zulagen, Mehrarbeitszuschläge, Jubiläumsgelder: Alles kommt in den Kostenvergleich. Die Unternehmen, die teurer sind als die günstigsten, müssen kürzen. Jedes Jahr.

Dein Tarif

In jeder Tarifrunde zeigen die Arbeitgeber künftig auf die Reduzierung durch die Bundesnetzagentur und das dadurch fehlende Geld. Mehr Zusatzleistungen? Abgelehnt. Bestehende? Sollen weg.

Deine Ausbildung

Ausbildung und Weiterbildung werden zum Sparposten. Weniger Ausbildungsplätze. Weniger Übernahmen.

Deine Mitbestimmung

Betriebsratsarbeit (Personalrat, Jugendvertretung usw.) kommt in den Effizienzvergleich. Mitbestimmung wird zum Kostenfaktor.

Mach mit, deine Unterschrift zählt!

Dabei sein kann jede*r bei einem Strom- oder Gasnetzbetreiber: Beschäftigte, Azubis, Studierende, Betriebsrät*innen. Mit oder ohne ver.di-Mitgliedschaft.

Sende dein Signal an die Politik: So nicht!

In drei Schritten nach Karlsruhe:

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Abgeben bis spätestens 4. Dezember 2026

Im Original bei Vertrauensleuten, Betriebsrat oder ver.di-Sekretär*innen vor Ort.

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Tipp: Nimm gleich mehrere Vollmachten mit.

Was heißt das für dich?

Der Spardruck sucht sich einen Weg. Er führt direkt zu dir.

Tarifverträge gelten weiter. Aber der Druck verschwindet nicht. Er trifft dich an anderer Stelle.

Du arbeitest im Netzbetrieb?

Dein Tarifvertrag gilt weiter. Dein Arbeitgeber kann Lohn und Zusatzleistungen nicht einfach kürzen. Den Spardruck hat er trotzdem. Also sucht er andere Wege: Wer in Rente geht oder kündigt, wird nicht ersetzt. Aufgaben gehen an Fremdfirmen, oft ohne Tarifbindung. Die Arbeit bleibt, aber der Druck steigt.

Du bist in Ausbildung oder im Studium?

Ausbildung gilt künftig als Sparposten. Wer viel ausbildet, gilt als zu teuer. Die Folge: weniger Ausbildungsplätze, weniger Übernahmen. Mitten in der Energiewende, die jede Fachkraft braucht.

Du bist im Betriebsrat, in der Mitbestimmung?

Betriebsratsarbeit ist Pflicht. Trotzdem soll sie künftig billiger werden. Jede Schulung, jede Freistellung gerät unter Rechtfertigungsdruck, für 0,2 % der Netzkosten. Wer Mitbestimmung zum Kostenfaktor macht, schwächt die ganze Belegschaft.

Dein Kind ist in der Betriebskita?

Bisher hat dein Arbeitgeber die Kita-Kosten über die Netzentgelte voll erstattet bekommen. Damit ist Schluss. Künftig zählt die Kita zu den Kosten, die er jedes Jahr senken soll. Das Risiko: weniger Plätze, höhere Beiträge oder keine Kita mehr.

Du arbeitest bei Stadtwerken oder einem kleinen Netzbetreiber?

Dann trifft es dich besonders hart. Kommunale Betreiber zahlen nach Tarif und bilden für die Region aus. Im Effizienzvergleich gilt das als zu teuer. Und wer klein ist, hat keinen Puffer: Jeder Sparzwang geht direkt auf Stellen, Ausbildung und Zusatzleistungen.

Dagegen wehren wir uns.

Warum Karlsruhe? Weil das Grundgesetz auf unserer Seite steht.

  • Tarifautonomie (Art. 9 GG): Löhne und Arbeitsbedingungen handeln wir mit den Arbeitgebern aus. Nicht eine Behörde. RAMEN nimmt uns ein Stück unseres Verhandlungsfeldes. Dauerhaft. Dabei gäbe es mildere Mittel: Tarifkosten einfach aus dem Vergleich herausrechnen.
  • Berufsfreiheit (Art. 12 GG): Sie schützt deinen Arbeitsplatz und deine Arbeitsbedingungen. Der Spardruck der Bundesnetzagentur landet bei dir: unbesetzte Stellen, weniger Ausbildung, ausgelagerte Arbeit.
  • Demokratie: Über die Tarifautonomie entscheidet der Bundestag, nicht eine Behörde. Die Bundesnetzagentur hat sich die Regeln selbst gemacht. Unabhängigkeit darf nicht heißen: wertneutral. Auch sie ist an die Grundrechte gebunden.

Mehrere hundert Netzbetreiber gehen selbst juristisch gegen RAMEN vor. Wir Beschäftigten gehen nach Karlsruhe. Und wir sagen der Politik: So nicht!

 

Weitere Fragen und Antworten

Kostet mich die Teilnahme etwas?

Nein.

Muss ich ver.di-Mitglied sein?

Nein. Auch Nichtmitglieder können Vollmacht erteilen.

Wofür gilt meine Vollmacht?

Nur für diese Verfassungsbeschwerde. Die Kanzlei Becker Büttner Held (bbh) vertritt ver.di und dich.

Handle ich für meinen Arbeitgeber?

Nein. Du unterschreibst persönlich. Deinen Betrieb brauchen wir nur zur Zuordnung.

Reicht ein Scan oder Foto?

Nein. Das Bundesverfassungsgericht braucht das Original der Vollmacht mit deiner Unterschrift.

Wenn du die Vollmacht nicht vor Ort abgeben kannst, schick sie per Post an Rolf Wiegand, ver.di Bundesverwaltung, Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin.

Du kannst uns auch vorab einen Scan der Vollmacht schicken: Rolf.Wiegand@verdi.de.

Aber wichtig: Der Scan reicht nicht. Das Original unbedingt aufheben, sonst gilt die Vollmacht nicht beim Bundesverfassungsgericht.

Bis wann?

Abgabe bis 4. Dezember 2026.

Was passiert mit meinen Daten?

Sie werden nur für die Beschwerde genutzt. Es gelten die Datenschutzregeln von ver.di und der anwaltliche Vertrauensschutz.

Was passiert danach?

Das Gericht prüft, ob es die Beschwerde annimmt. Das Verfahren dauert voraussichtlich viele Monate. Bis dahin gilt RAMEN weiter. Gewinnen wir, wird RAMEN ganz oder teilweise aufgehoben.

Bringt meine Unterschrift etwas?

Ja. Je mehr wir sind, desto lauter unser Signal an die Politik.

Wie erfahre ich, wie es mit der Verfassungsbeschwerde weitergeht?

Über unseren Newsletter. Wir informieren dich, sobald sich in Karlsruhe etwas tut. Jetzt anmelden

Ansprechpartner:

Rolf Wiegand
ver.di Bundesfachgruppenleiter Energiewirtschaft
Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin
Telefon (0 30) 69 56-1712
E-Mail Rolf.Wiegand@verdi.de

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