TG AVEU: Modernisierung der Tarifverträge
Mehr Anerkennung von Berufserfahrung, bessere Regelungen bei Höhergruppierungen und neue Möglichkeiten für flexible Arbeitszeiten: Die gemeinsame Arbeitsgruppe von Gewerkschaften und Arbeitgeberverband hat ein Ergebnis zur Modernisierung der AVEU-Tarifverträge vorgelegt.
Nach mehreren Sitzungen ist damit ein wichtiger Schritt gelungen. Bewährte tarifliche Regelungen sollen weiterentwickelt und an die Anforderungen einer modernen Arbeitswelt angepasst werden. Dabei konnten deutliche Verbesserungen für die Beschäftigten vereinbart werden.
Im September wird die gesamte Tarifkommission die Ergebnisse beraten und über deren Beschluss entscheiden.
Neue Erfahrungsstufen bringen mehr Entgelt
Mit den neuen Erfahrungsstufen 5 und 6 wird eine langjährige Forderung der Gewerkschaften aufgegriffen: Berufserfahrung soll stärker anerkannt werden.
Jede der beiden zusätzlichen Erfahrungsstufen ist mit einer Entgeltsteigerung von 1,5 Prozent verbunden. Dadurch entstehen insbesondere für langjährig Beschäftigte neue finanzielle Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb des Tarifvertrags.
Berufserfahrung bleibt bei Höhergruppierungen erhalten
Auch die Regelungen bei Höhergruppierungen sollen verbessert werden. Künftig bleiben sowohl die bereits erreichte Erfahrungsstufe als auch die bisher erworbene Verweildauer erhalten.
Damit wird sichergestellt, dass eine berufliche Weiterentwicklung nicht zum Verlust bereits erarbeiteter tariflicher Ansprüche führt. Vorhandene Berufserfahrung wird dauerhaft anerkannt und bei der weiteren Entgeltentwicklung berücksichtigt.
25 Prozent Zuschlag bei der Auszahlung von Zeitguthaben
Zeitguthaben sollen weiterhin vorrangig durch Freizeit ausgeglichen werden. Das bleibt der tarifliche Grundsatz.
Kommt es in Ausnahmefällen und im gegenseitigen Einvernehmen zu einer Auszahlung, ist künftig ein Zuschlag von 25 Prozent vorgesehen. Damit wird der besondere Wert der zusätzlich geleisteten Arbeitszeit stärker anerkannt.
Mehr Möglichkeiten für flexible Arbeitszeitmodelle
Die modernisierten Tarifverträge schaffen neue Möglichkeiten, Arbeitszeiten besser an unterschiedliche Lebenssituationen und betriebliche Anforderungen anzupassen.
Auf betrieblicher Ebene können künftig beispielsweise Regelungen zu folgenden Themen vereinbart werden:
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individuelle Wochenarbeitszeiten,
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längere Auszeiten,
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Lebensarbeitszeitmodelle,
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Sabbaticals,
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Pflegezeiten,
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Qualifizierungszeiten,
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flexiblere Übergänge in den Ruhestand.
Die konkrete Umsetzung bleibt an betriebliche Vereinbarungen und an die Mitbestimmung vor Ort gebunden. So können passgenaue Lösungen entstehen, die sowohl die Interessen der Beschäftigten als auch die Bedingungen im jeweiligen Betrieb berücksichtigen.
Entgeltumwandlung wird tariflich möglich
Auch beim seit vielen Jahren diskutierten Thema Entgeltumwandlung gibt es eine Lösung. Auf Grundlage freiwilliger Betriebsvereinbarungen können künftig bestimmte Leistungen über eine Entgeltumwandlung finanziert werden.
Dazu können beispielsweise gehören:
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Fahrräder und E-Bikes,
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zusätzliche Sozialversicherungsleistungen,
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Notebooks,
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Smartphones und weitere IT-Ausstattung.
Ob und in welcher Form solche Angebote eingeführt werden, wird in den jeweiligen Betrieben vereinbart.
Betriebliche Mitbestimmung bleibt entscheidend
Viele der neuen Möglichkeiten sind freiwillig und können nur durch Betriebsvereinbarungen umgesetzt werden. Die Interessenvertretungen in den Betrieben spielen deshalb bei der konkreten Ausgestaltung eine zentrale Rolle.
In den kommenden Monaten werden wir ausführlich über die einzelnen Bausteine, die Voraussetzungen für ihre Umsetzung und die konkreten Auswirkungen für die Beschäftigten informieren.
Unser Fazit: Gemeinsam wichtige Verbesserungen erreicht
Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe zeigen: Tarifverträge lassen sich gemeinsam weiterentwickeln und an veränderte Arbeits- und Lebensbedingungen anpassen.
Mit den zusätzlichen Erfahrungsstufen, der besseren Anerkennung von Berufserfahrung, dem Zuschlag bei der Auszahlung von Zeitguthaben und den neuen Gestaltungsmöglichkeiten bei Arbeitszeit und Entgeltumwandlung konnten wichtige Verbesserungen für die Beschäftigten im AVEU erreicht werden.
Die Verhandlungen haben zugleich deutlich gemacht: Gute tarifliche Lösungen entstehen nicht von selbst. Sie müssen intensiv diskutiert, verhandelt und gemeinsam durchgesetzt werden.
Gemeinsam stark für die Tarifrunde 2027
Bereits Anfang 2027 beginnt die nächste Tarifrunde. Dann setzen wir uns erneut für gute Einkommen, attraktive Arbeitsbedingungen und sichere Zukunftsperspektiven für die Beschäftigten im AVEU ein.
Unsere Stärke am Verhandlungstisch hängt davon ab, wie viele Beschäftigte sich beteiligen und gemeinsam hinter unseren Forderungen stehen. Ein hoher gewerkschaftlicher Organisationsgrad verbessert unsere Möglichkeiten, gute Tarifabschlüsse durchzusetzen.
Je stärker wir gemeinsam sind, desto erfolgreicher können wir die Tarifrunde 2027 gestalten. Werde Mitglied bei ver.di und stärke unsere Tarifgemeinschaft im AVEU.